Der Coronavirus bestimmt nach wie vor den Alltag, doch nun gibt der Freistaat „grünes Licht“ für private Festlichkeiten. Die bayerische Staatsregierung hat am 25.06.2020 eine neue Verordnung für Hochzeitsfeiern und Jubiläen bekannt gegeben.
Hinweise wie Ihr Eure Feier in den nächsten Tagen und Wochen gestalten könnt, findet Ihr hier in der Zusammenfassung des bayerischen Staatsministeriums:
Vorausgesetzt natürlich, dass kein erneuter Logdown eintritt.
Hoffen wir das Beste und vielleicht sieht man sich demnächst auf einer Feier!
Neuerungen seit dem 08.07.2020:
Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, waren ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Seit 8. Juli 2020 sind bis zu 100 Gäste innen und bis zu 200 Gäste im Freien erlaubt.
Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
Quelle: https://www.dehoga-bayern.de/coronavirus/faq-fragen-und-antworten/